Ist Groundhandeln in jedem Gelände erlaubt?

Gemäß einer Rechtsauskunft des Bundesverkehrsministeriums unterliegen „Aufziehübungen“ in einem Gelände, das so flach ist, dass ein Fliegen nicht möglich ist und wenn seitens des Übenden keine „Flugabsicht“ besteht, nicht den luftrechtlichen Vorschriften. Der Gleitschirm ist in diesem Fall kein Luftfahrzeug, weil der Übende nicht damit fliegt. Definitionsgemäß ist aber ein Abheben, also das Verlassen des Bodens, auch wenn dies nur kurzzeitig geschieht, nur unter Beachtung der luftrechtlichen Regelungen, also Lizenzpflicht, Musterprüfpflicht, Geländezulassung etc. erlaubt.

Für Piloten ist die interessante Frage, welche Voraussetzungen für ein Gelände bestehen müssen, um dort Groundhandling zu trainieren: Solange man auf dem Boden bleibt und das Gefälle ein Fliegen nicht erlaubt (Neigung geringer als der Gleitwinkel) benötigt man nur die Erlaubnis des Eigentümers.

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