Aller Anfang ist schwer ...
Luftrecht, vor allem das deutsche Luftrecht, ist keine einfache Sache. Darum habe ich mich bemüht, hier ein wenig Übersicht zu schaffen, zumindest was die Flugberechtigungen für Gleitschirmflieger anbelangt. Die Ausbildung in D ist modular und stufenweise aufgebaut, d.h. die Scheine bauen größtenteils aufeinander auf.
Achtung!! Im Ausland gelten u.U. ganz andere Richtlinien und Gesetze. Daher mach Dich unbedingt vorher schlau, bevor Du im Ausland fliegen gehst. Mancher schöne Flug endete bereits vor dem Gericht oder hatte hohe Geldstrafen zur Folge.
Grundkurs
Eingangsvoraussetzungen: Mindestalter 14 Jahre
Theorieausbildung
Vermittlung von Grundkenntnissen über mindestens 5 Unterrichtsstunden in den Sachgebieten:
Luftrecht, Meteorologie, Technik, Verhalten in besonderen Fällen. Einzelheiten siehe Theorielehrplan
Praxisausbildung
Start- Steuer- und Laufübungen im flachen Gelände nach Ermessen des Fluglehrers und anschließend mindestens 20 Alleinflüge mit einem Höhenunterschied von 40 - 100 Meter und Flugübungen gemäß Lehrplan unter Aufsicht und Anleitung eines Fluglehrers.
Vorgeschriebene Praxis-Ausbildungsinhalte
Kennen lernen der Ausrüstung, Aufziehübungen, Laufübungen, Steuerungsübungen, Landeübungen, Start, Abflug, Flüge mit geringem Bodenabstand, Geradeausflug, Kurvenflug, Geschwindigkeitsregulierung, Flüge mit größerem Bodenabstand, Landung.
Zusätzlich für die Startart Windenschleppstart: Einweisung in die grundlegenden Techniken des Windenschleppstarts.
Lernausweis (nur für die Startart Hangstart)
Voraussetzungen für die Erteilung
Abgeschlossene Grundausbildung Startart Hangstart
Flugschulinterne Theorie- und Praxisprüfung
Vollendung des 16. Lebensjahres
Berechtigung
Der Lernausweis berechtigt zu Flügen ohne Fluglehreraufsicht mit schriftlichem Flugauftrag des Ausbildungsleiters in dem Grundausbildungsgelände mit maximal 100 Meter Höhendifferenz, in welchem die Grundausbildung erfolgt ist.
Gültigkeit
Der Lernausweis ist 36 Monate ab Ausstellungsdatum gültig und kann nicht verlängert werden. Er kann vom Ausbildungsleiter der Flugschule mit Auflagen versehen werden.
Hinweise
Für die Startart Windenschleppstart ist die Erteilung des Lernausweises nicht möglich. Der Lernausweis ist ein schriftlicher, geländebezogener Flugauftrag der Flugschule. Die Erteilung des Lernausweises liegt im Ermessen des Ausbildungsleiters der Flugschule.
Ausbildung zum Höhenflugausweis
Eingangsvoraussetzungen
Abgeschlossene Grundausbildung bzw. Lernausweis
Theorieausbildung
Voraussetzung für die Erteilung des Höhenflugausweises ist die vollständige Theorieausbildung zur A-Lizenz.
Praxisausbildung
Mindestens 10 Höhenflüge als Alleinflüge unter Aufsicht und Anleitung eines Fluglehrers und Flugübungen gemäß Lehrplan. Der Ausbildungsleiter kann im Einzelfall eine höhere Anzahl von Höhenflügen festlegen.
Vorgeschriebene Praxis- Ausbildungsinhalte
Ausrüstungskenntnisse, Flugplanung, Start, Abflug, Geradeausflug, Kurvenflug, Fliegen gemäß Flugplanung, Landeeinteilung, Landung, verschiedene Flugmanöver
Prüfung
Flugschulinterne Prüfung in Theorie und Praxis.
Berechtigungen
Mit dem Höhenflugausweis darf der Inhaber in Schulungsgeländen der Flugschule mit Einwilligung des Ausbildungsleiters (schriftlicher Flugauftrag) für die Dauer von 36 Monaten ohne Fluglehreraufsicht fliegen. Der Höhenflugausweis ist nur für das Gelände gültig, in welchem mindestens 5 Höhenflüge absolviert worden sind.
Für andere Schulungsgelände ist eine praktische Einweisung von mindestens 5 Höhenflügen im jeweiligen Gelände unter Aufsicht und Anleitung eines Fluglehrers, sowie die Einwilligung (Flugauftrag) des zuständigen Ausbildungsleiters erforderlich
Gültigkeit
Der Höhenflugausweis ist 36 Monate ab Ausstellungsdatum gültig und kann nicht verlängert werden. Er kann vom Ausbildungsleiter der Flugschule mit Auflagen versehen werden.
Hinweise
Wenn der Höhenflugausweis für die Startart Windenschleppstart erworben wird, muss zusätzlich die vollständige Einweisung in diese Startart absolviert werden. Der Höhenflugausweis ist ein schriftlicher, geländebezogener Flugauftrag der Flugschule. Die Erteilung des Höhenflugausweis liegt im Ermessen des Ausbildungsleiters der Flugschule.
Ausbildung zur A-Lizenz
Eingangsvoraussetzungen
Höhenflugausweis
Theorieausbildung
20 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten in den Sachgebieten: Luftrecht, Meteorologie, Technik, Verhalten in besonderen Fällen.
Praxisausbildung
Insgesamt mindestens 40 Höhenflüge als Alleinflüge, davon mindestens 25 unter Aufsicht und Anleitung eines Fluglehrers und höchstens 15 im Flugauftrag mit Höhenflugausweis.
Die Höhenflugausbildung kann wahlweise mit Hangstart oder Windenschleppstart erfolgen. Bei Hangstart müssen mindestens 10 Höhenflüge einen Höhenunterschied von mehr als 500 Meter aufweisen.
Prüfung
Praxis- und Theorieprüfung durch einen unabhängigen Prüfer des DHV
Berechtigungen
Die A-Lizenz berechtigt zum freien Fliegen mit der (den) eingetragenen Startart (en) in der Umgebung des Fluggeländes (keine Streckenflüge). In Verbindung mit der IPPI- Card, ist die A-Lizenz fast weltweit anerkannt.
Gültigkeit
Unbefristet gültig.
Ausbildung zur B - Lizenz
Eingangsvoraussetzungen
A-Lizenz und zusätzlich 20 von einer Flugschule bestätigte Höhenflüge auf mindestens 2 verschiedenen Geländen. 10 dieser Flüge müssen eine Flugzeit von jeweils mehr als 30 Minuten aufweisen.
Theorieausbildung
15 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten in den Sachgebieten Luftrecht, Meteorologie, Navigation, Verhalten in besonderen Fällen.
Praxisausbildung
Für die Praxisausbildung ist keine bestimmte Fluganzahl erforderlich, sondern die Absolvierung der Praxis-Ausbildungsinhalte (siehe nächster Abschnitt).
Beim Nachweis der Teilnahme an Fortbildungskursen von DHV/ ÖAeC-Flugschulen, wie Sicherheitstraining, Performance-Training, Flugtechniktraining, Thermik- und Streckenflugkurse werden die dort absolvierten Lehrinhalte auf die praktische Ausbildung angerechnet.
Vorgeschriebene Praxis- Ausbildungsinhalte
Flugplanung auf Streckenflügen, Landeeinteilung und Landung unter erschwerten Bedingungen, Flugmanöver zur Gefahreneinweisung, Schnellabstieg, Übungen zum "aktiven Fliegen", Streckenflugübungen
Überlandflug im Flugauftrag der Flugschule mit einer Distanz von mindestens 10 km zwischen Start- und Landeplatz
Prüfung
Theoretische Prüfung: Schriftliche Theorieprüfung durch einen unabhängigen Prüfer des DHV
Berechtigungen
Die B-Lizenz berechtigt zum freien Fliegen mit Überlandflügen.
Gültigkeit
Unbefristet gültig.
Einweisung Startart Windenschlepp für einsitzige Gleitschirme
Eingangsvoraussetzungen
Höhenflugausweis, A-Lizenz oder B-Lizenz mit Beschränkung auf Startart Hangstart
Theorieausbildung
Mindestens 4 Unterrichtsstunden in den Sachgebieten Luftrecht, Technik, Verhalten in besonderen Fällen, Verhalten auf Flugplätzen.
Praxisausbildung
Mindestens 20 Windenschleppstarts sowie 10 Startleitungen unter Anleitung und Aufsicht eines Fluglehrers mit Windenschlepp-Lehrberechtigung.
Vorgeschriebene Praxis- Ausbildungsinhalte
Kennen lernen der Ausrüstung, Einüben des Funkverkehrs, Start, Abflug, Flug am Seil, Klinkübungen, Gefahreneinweisung, Startleitertätigkeit
Prüfung
Flugschulinterne theoretische und praktische Prüfung.
Berechtigungen
In Verbindung mit dem Höhenflugausweis: Höhenflüge mit Windenschleppstart mit Flugauftrag der Flugschule im eingewiesenen Schleppgelände
In Verbindung mit der A-Lizenz: Die Startart Windenschleppstart wird in die Lizenz eingetragen. Sie berechtigt zum freien Fliegen mit dieser Startart.
In Verbindung mit der B-Lizenz: Die Startart Windenschleppstart wird in die Lizenz eingetragen. Sie berechtigt zu Überlandflügen mit dieser Startart
Gültigkeit
Nur in Verbindung mit der Grundberechtigung (Höhenflugausweis, A-Lizenz, B-Lizenz) gültig.
Ausbildung zur Passagierberechtigung
Eingangsvoraussetzungen
A-Lizenz seit mindestens 12 Monaten, Flugbuchnachweis von mindestens 100 Höhenflügen nach Erteilung der A-Lizenz, Volljährigkeit.
Vorauswahlprüfung
In einem praktischen Eingangstest vor einem vom DHV beauftragten Prüfer, muss der Bewerber seine überdurchschnittlichen fliegerischen Fähigkeiten im Alleinflug nachweisen.
Theorieausbildung
Mindestens 4 Unterrichtsstunden in den Sachgebieten Luftrecht, Technik, Verhalten in besonderen Fällen.
Praxisausbildung
Mindestens 1 Flug zusammen mit einem berechtigten Fluglehrer, 10 Flüge mit Inhabern eines Luftfahrerscheines für Gleitschirm- oder Drachenflieger oder eines österreichischen Hängegleiter- oder Paragleiterscheins unter Aufsicht und Anleitung eines Fluglehrers.
Vorgeschriebene Praxis- Ausbildungsinhalte
Kennen lernen der Ausrüstung, Einweisung des Passagiers, Start, Abflug, Flug, Flugmanöver, Schnellabstieg, Landeanflug, Landung
Flugpraxisnachweis
Der praktischen und theoretischen Ausbildung in der Flugschule schließt sich an: Mindestens 30, von einer Flugschule bestätigte Höhenflüge, mit Inhabern einer Lizenz (mindestens A-Lizenz) für Gleitschirm/Drachenflieger oder eines Sonderpilotenscheines für Para/Hängegleiter, im Flugauftrag der Flugschule.
Prüfung
Theoretische und praktische Prüfung durch einen unabhängigen DHV-Prüfer
Berechtigungen
In Verbindung mit der A-Lizenz: Die Passagierflugberechtigung wird in die Lizenz eingetragen. Sie berechtigt zu Passagierflügen ohne Überlandflüge mit der (den) für Passagierflug eingetragenen Startart (en).
In Verbindung mit der B-Lizenz: Die Passagierflugberechtigung wird in die Lizenz eingetragen. Sie berechtigt zu Passagierflügen einschließlich Überlandflügen mit der (den) für Passagierflug eingetragenen Startart (en).
Gültigkeit
Gültigkeit drei Jahre ab Ausstellungsdatum, Verlängerung für jeweils weitere drei Jahre durch einen doppelsitzigen Überprüfungsflug (Checkflug), der in den letzten 12 Monaten der 3-Jahres-Frist durchgeführt werden muss.